Ablauf der Mediation

Wenn ein Paar an Mediation interessiert ist, macht es Sinn, eine erste Sitzung oder ein Vorgespräch zu vereinbaren. Hier wird zunächst einmal geklärt, ob

• beide bereit sind, die Einzelheiten der Trennung miteinander zu regeln

• beide fähig sind, miteinander zu verhandeln. Dazu gehört auch die Frage, ob einer von beiden – egal aus welchem Grund – dem anderen deutlich unterlegen ist und deshalb eher anwaltlichen parteilichen Beistand braucht.

Wenn beide Partner und die Mediatoren zum Ergebnis kommen, dass Mediation eine geeignete Möglichkeit ist, können sich beide für eine Fortsetzung der Mediation entscheiden.

 

In der nächsten Phase werden die Punkte, die jeder der beiden Partner regeln möchte, gesammelt. Für jeden dieser Punkte stellen beide anschließend ihre Sichtweise dar, und die Bedürfnisse werden näher begründet. Die Gemeinsamkeiten werden herausgearbeitet und dort, wo es Differenzen gibt, werden unterschiedliche Lösungsideen entwickelt. Darüber verhandeln dann beide und entscheiden sich schließlich für eine Regelung.

Wenn verschiedene Einzelpunkte in diesem Sinne ausgehandelt worden sind, werden die Regelungen insgesamt daraufhin betrachtet, inwieweit sie als »Paket« stimmig sind und den jeweiligen Vorstellungen von Fairness entsprechen.

Nachdem sich beide durch eine/n eigene/n Beratungsanwalt oder -anwältin haben beraten lassen, werden die Vereinbarungen in schriftlicher Form aufgesetzt (und, soweit dies rechtlich erforderlich ist, in notarieller Form). Dieser Vertrag regelt abschließend die Folgen der Trennung und Ehescheidung. Das Familiengericht muss anschließend nur noch die Scheidung aussprechen. Es kommt zu keinem weiteren Gerichtsverfahren.

 

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