Die Gerichtsentscheidungen richten sich nach den maßgeblichen Gesetzen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Das Gericht »subsumiert« den von den Anwälten vorgetragenen Sachverhalt unter die einschlägigen Rechtsnormen. Das Gericht entscheidet, was für die Parteien gelten soll. Es trägt somit auch die Verantwortung. Es besteht die Gefahr, dass es Gewinner und Verlierer gibt. Auch das Familiengericht schlägt in geeigneten Fällen eine Mediation vor oder ordnet an, dass die Verfahrensbeteiligten einzeln oder zusammen an einem Informationsgespräch über Mediation teilnehmen. Die für diese Broschüre zusammengeschlossenen Mediatorinnen und Mediatoren bieten überwiegend ein kostenloses Informationsgespräch an. So haben auch diejenigen eine Chance zu einer einvernehmlichen Regelung, die das Verfahren der Mediation nicht kannten oder es sich nicht zugetraut haben, eine eigenverantwortliche Regelung zu erarbeiten. Das Gerichtsverfahren wird während der Dauer eines Mediationsverfahrens ausgesetzt. Wenn die Beteiligten zu keiner Regelung in der Mediation kommen, wird das Gerichtsverfahren fortgesetzt. Dabei wird das Geschehen in der Mediation nicht berücksichtigt, da die Mediatorinnen und Mediatoren der Schweigepflicht unterliegen. Nur wenn jemand an einem gerichtlich angeordneten Informationsgespräch ohne zureichenden Grund nicht teilnimmt, kann das bei der Verteilung der Kosten für das gerichtliche Verfahren berücksichtigt werden. |
Das Recht hat in der Mediation eine andere Rolle. Die von ihm entworfenen Lösungen können Anregungen für die eigenen Vorstellungen geben. Das Recht setzt nur an wenigen Stellen der freien Entscheidung feste Grenzen. Außerdem sind bei der Abschlussvereinbarung Formvorschriften zu beachten, damit sie rechtsgültig ist. Am Ende in der Mediation steht eine Vereinbarung, die zumeist die Rechtsfolgen von Trennung und Scheidung abschließend regelt. Oft sparen die Familien Kosten, indem sich nur eine Partei im Ehescheidungsverfahren anwaltlich vertreten lässt.
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